Die Österreichische Lagergemeinschaft Ravensbrück & FreundInnen hat als einer der NS-Opferverbände Österreichs bei ihrer Sitzung am 18. Jänner 2018 beschlossen, die Anliegen der Initiative IM-MER Initiative Malvine – Maly Trostinec erinnern offiziell zu unterstützen. Mitglieder der Vereins IM-Mer sowie Waltraud Barton, die diese Gedenkinitiative ins Leben gerufen hat, waren bei dieser Sitzung anwesend. Frau Barton hat in diesem Rahmen v.a. auch über den Stand der Auseinandersetzungen zu einem österreichischen Mahnmal in Trostinez berichtet.
Wir als Lagergemeinschaft warnen ebenso wie der Verein IM-MER vor der Gefahr einer überhasteten Lösung zugunsten politischer Überlegungen und plädieren für ein bedachtes Vorgehen sowie v.a. auch die ständige Einbindung der Gedenkinitiative in weitere Schritte, um tatsächlich eine dem Schrecken des Mordens in Maly Trostinec angemessene Lösung zu finden. Unabdingbares und oberstes Ziel dieses Mahnmals muss es bleiben, die Würde der über 13.000 österreichischen Opfer dieser Massaker wieder herzustellen.
Folgende Forderungen geben die Mitglieder der Vereine IM-MER Initiative Malvine – Maly Trostinec erinnern und Österreichische Lagergemeinschaft Ravensbrück & FreundInnen den VerhandlerInnen mit auf den Weg:
– Kein Zeitdruck für die Umsetzung des Mahnmals (bis 2019)!
– Kein elektronisches Totenbuch!
– Die Namen aller österreichischen Toten müssen sichtbar gemacht werden!
– Es muss ein eigenständiges, österreichisches Projekt sein!
– Die Ergebnisse des Ideen-Wettbewerbs müssen berücksichtigt werden oder ein neuer Wettbewerb – anonym – ausgeschrieben werden und die Einreichungen müssen von einer unabhängigen Jury begutachtet und ausgewählt werden.
– Der Verein IM-MER muss in alle Regierungspläne bzgl. des Mahnmals einbezogen werden und der Informationsfluss muss stets transparent, vor allem bzgl. der Entscheidungsfindung sein.
Der „österreichische Wald mit den gelben Schildern mit den Namen der Ermordeten“ muss erhalten bleiben.
(Protokoll vom 18.01.2018, „Verein IM-MER zu Besuch bei der ÖLGR/F“)